Pflichten jeder Lösung
Erforderlichkeit, Zugriffsschutz, Löschung, Nachweisgesetz und Arbeitszeiterfassung gelten auch für die Tabelle.
- § 26 BDSG und Art. 5 DSGVO
- Art. 32 DSGVO: angemessenes Schutzniveau
- § 2 NachwG: Fristen und Textform
Open Source
Lizenzfrei, aber Installation, Updates, Sicherung und Rechte liegen beim Unternehmen als Verantwortlichem.
- Zwei Stunden IT im Monat kosten so viel wie eine Lizenz
- Eigene IT nötig
- Datenexport und Löschung selbst organisieren
Wann der Gratisweg endet
Ab fünf Beschäftigten kann ein Betriebsrat entstehen, der bei Überwachungseinrichtungen mitbestimmt; mehrere Datenpfleger brauchen Rollen.
- § 1 BetrVG
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- Factorial ab 8 € pro User
Vertiefende Auswahlhilfe
Was verändert die Entscheidung in der Praxis?
Diese Vertiefung ergänzt die geprüften Angaben. Veränderliche Bedingungen bleiben mit Quelle und Prüfdatum verbunden.
Die Antwort: kostenlos geht, die Pflichten bleiben
Eine HR-Software ist keine Rechtspflicht. Personalakte, Urlaubsliste und Vertragsnachweise dürfen Sie auch in einer Tabelle oder einem kostenlosen Open-Source-Programm führen. Was bleibt, sind die Pflichten, die jede Lösung erfüllen muss, und die erledigt bei einer Gratislösung niemand für Sie.
Unsere Wahl: Bis etwa zehn Beschäftigte reicht eine gut geschützte Tabelle. Darüber, oder sobald ein Betriebsrat mitredet, ist Factorial ab 8 € pro User und Monat laut Preisseite die günstigere Lösung, weil Rechte, Fristen und Nachweise eingebaut sind.
Was jede HR-Lösung leisten muss
| Pflicht | Grundlage | Was das für die Tabelle heißt |
|---|---|---|
| Nur Erforderliches verarbeiten | § 26 BDSG, Art. 5 DSGVO | keine Spalten „auf Vorrat“, Gesundheitsdaten getrennt |
| Zugriff schützen | Art. 32 DSGVO | Datei verschlüsselt, Zugriff nur für Berechtigte, kein Versand per E-Mail |
| Löschen | Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO | Löschtermine nach Austritt festlegen und einhalten |
| Arbeitsbedingungen nachweisen | § 2 NachwG | Fristen ab erstem Arbeitstag; elektronisch nur in Textform mit Empfangsnachweis, nicht in Branchen nach § 2a SchwarzArbG |
| Arbeitszeit erfassen | BAG 1 ABR 22/21 | Beginn und Ende täglich, nicht nur Urlaub |
Art. 32 DSGVO verlangt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen für ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Für eine Personalakte mit Gehalts-, Bank- und Krankheitsdaten heißt das in der Praxis: Eine Tabelle auf einem gemeinsamen Laufwerk, die jeder öffnen kann, ist nicht angemessen.
Prüfen Sie Ihre Tabelle einmal im Jahr gegen diese fünf Zeilen: Wer hat Zugriff, welche Daten sind überflüssig, wessen Löschtermin ist erreicht, fehlt ein Nachweis, ist die Arbeitszeit vollständig? Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest; das ist zugleich Ihre Rechenschaft nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO.
Open Source: Lizenz gespart, Betrieb nicht
Ein Open-Source-HR-System kostet keine Lizenz, aber jemand muss es installieren, aktualisieren, sichern und absichern. Sie sind Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, ob der Server im Keller steht oder bei einem Hoster. Sicherheitsupdates, Backups, Benutzerrechte und Löschroutinen sind Ihre Aufgabe. Für ein Unternehmen mit eigener IT kann das passen; für ein Team ohne IT-Verantwortliche ist es meist teurer als eine Lizenz.
Rechnen Sie ehrlich: Schon zwei Stunden IT-Arbeit im Monat zu 50 € kosten 100 € und damit so viel wie Factorial für zwölf Personen zum Einstiegspreis.
Wann der Gratisweg nicht mehr trägt
- Ab fünf ständigen Beschäftigten kann ein Betriebsrat gewählt werden (§ 1 BetrVG). Er bestimmt mit bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung zu überwachen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG); ob Ihre Lösung mit Zeit- und Abwesenheitsdaten darunter fällt, klären Sie vor der Einführung mit dem Betriebsrat. Eine Eigenbaulösung braucht dann dieselbe Abstimmung wie eine gekaufte.
- Mehrere Personen pflegen die Daten. Ohne Rollenrechte sieht die Teamleitung Gehälter und Krankmeldungen, die sie nicht sehen darf.
- Wachstum. Ab etwa zehn Personen wird die Urlaubs- und Abwesenheitsplanung per Tabelle zur Fehlerquelle.
Unsere Wahl
- Bis etwa zehn Beschäftigte, ohne Betriebsrat: verschlüsselte Tabelle mit festen Zugriffsrechten und Löschterminen; Arbeitszeit mit einem eigenen Werkzeug.
- Ab etwa zehn Personen oder mit Betriebsrat: Factorial, das laut Anbieter digitale Personalakte, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Onboarding, elektronische Signatur und eine DATEV-Anbindung für die Lohnabrechnung bündelt. Die Website bietet „Kostenlos starten“ an, Dauer und Bedingungen nennt die Preisseite nicht.
Was HR-Software insgesamt kostet, steht unter Was kostet HR-Software?; Datenschutz im Detail unter Beschäftigtendatenschutz, die Lösung für kleine Teams unter HR-Software für kleine Unternehmen.
Prüfbar
Quellen dieser Analyse
- officialVerordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung)Europäische Union (EUR-Lex) • geprüft am 11. Oktober 2026 • belegt: Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und e, Abs. 2 (Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Rechenschaft); Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. a, b, c und f, Unterabs. 2 und Abs. 3 (Rechtsgrundlagen, Buchst. f nicht für Behörden); Art. 7 Abs. 3 (Widerruf); Art. 9 Abs. 1 und 2, insbesondere Buchst. b (Gesundheitsdaten grundsätzlich untersagt, Ausnahme für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit mit geeigneten Garantien); Art. 17 Abs. 1 Buchst. a und b, Abs. 3 Buchst. e (Löschung, Ausnahme zur Verteidigung von Rechtsansprüchen); Art. 22 Abs. 1 bis 3 (ausschließlich automatisierte Entscheidungen, Ausnahmen; bei Vertrag und Einwilligung mindestens Eingreifen einer Person); Art. 88 Abs. 1 und 2 (spezifischere Vorschriften im Beschäftigungskontext).Quelle öffnen ↗
- officialArt. 32 DSGVO – Sicherheit der VerarbeitungEuropäische Union (EUR-Lex) • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.Quelle öffnen ↗
- official§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des BeschäftigungsverhältnissesBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) • geprüft am 11. Oktober 2026 • belegt: Abs. 1 Satz 1 (Verarbeitung, soweit für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder für Rechte der Interessenvertretung erforderlich; nach BAG 1 ABR 14/22 und 8 AZR 209/21 keine Vorschrift nach Art. 88 DSGVO); Abs. 2 (Freiwilligkeit der Einwilligung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit, grundsätzlich schriftlich oder elektronisch, Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht in Textform); Abs. 3 Satz 1 und 3 (besondere Kategorien, soweit zur Ausübung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten aus Arbeitsrecht und sozialer Sicherheit erforderlich, mit Maßnahmen nach § 22 Abs. 2, etwa Protokollierung und Zugangsbeschränkung); Abs. 4 (Kollektivvereinbarungen unter Beachtung von Art. 88 Abs. 2 DSGVO); Abs. 8 Satz 2 (Bewerberinnen und Bewerber gelten als Beschäftigte). Wortlaut durch die BDSG-Änderungen 2026 nicht berührt.Quelle öffnen ↗
- official§ 2 NachwG – Nachweispflicht, Schrift- und TextformBundesministerium der Justiz • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Fristen für den Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen (erster Arbeitstag, siebter Kalendertag, ein Monat) und die elektronische Übermittlung in Textform mit Empfangsnachweis, ausgenommen Branchen nach § 2a SchwarzArbG.Quelle öffnen ↗
- official§ 1 BetrVG – Errichtung von BetriebsrätenBundesministerium der Justiz • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Betriebsräte werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.Quelle öffnen ↗
- official§ 87 BetrVG – MitbestimmungsrechteBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Abs. 1 Nr. 6: Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.Quelle öffnen ↗
- officialBAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung)Bundesarbeitsgericht • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen; eine Ausnahme nach Betriebsgröße nennt der Beschluss nicht.Quelle öffnen ↗
- vendorOffizielle Produktinformation FactorialFactorial • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Factorial.Quelle öffnen ↗
- vendorPreisseite FactorialFactorial • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Öffentliche Preise und Pakete von Factorial, Stand der Prüfung.Quelle öffnen ↗
- vendorProduktübersicht FactorialFactorial • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Belegt digitale Personalakte, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Schichtplanung, Recruiting, Onboarding, elektronische Signatur und eine DATEV-Anbindung beziehungsweise einen Export für die Lohnabrechnung.Quelle öffnen ↗