Unsere Wahl

Factorial: Kleine Unternehmen brauchen Personalakte, Urlaub und Zeiterfassung ohne Mindestabnahme und mit Übergabe an die Lohnkanzlei; Factorial startet laut Preisseite ab 8 € pro User und Monat. HRworks wird ab etwa 20 Beschäftigten mit DATEV-Kanzlei und Reisekosten die bessere Wahl.

Zweite Wahl: HRworks.

Für wen nicht

Nicht passend, wenn Sie vor dem Vertrag Netto- oder Bruttopreis, Laufzeit und Kündigungsfrist schriftlich brauchen; die Preisseite nennt sie nicht.

Einordnung nach veröffentlichten Preisen und Produktangaben, Stand 27. Oktober 2026; Preise im Detail in der Analyse von Factorial.

Belege für diese Wahl
  • Offizielle Produktinformation Factorial (Factorial, geprüft am 12. August 2026): Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Factorial.
  • Preisseite Factorial (Factorial, geprüft am 27. Oktober 2026): Öffentliche Preise und Pakete von Factorial, Stand der Prüfung.
  • Produktübersicht Factorial (Factorial, geprüft am 27. Oktober 2026): Belegt digitale Personalakte, Zeiterfassung, Abwesenheiten, Schichtplanung, Recruiting, Onboarding, elektronische Signatur und eine DATEV-Anbindung beziehungsweise einen Export für die Lohnabrechnung.
  • Offizielle Produktinformation HRworks (HRworks, geprüft am 12. August 2026): Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von HRworks.
  • Preisseite HRworks (HRworks, geprüft am 27. Oktober 2026): Preisangaben von HRworks; zum Prüfdatum ohne öffentlichen Listenpreis.
  • Startseite HRworks (HRworks, geprüft am 27. Oktober 2026): Belegt die Module Zeitwirtschaft, Reisekostenabrechnung, Personalverwaltung, Personalentwicklung und Payroll sowie die DATEV-Partnerschaft mit Schnittstellen zu DATEV und ADDISON.

Prioritäten für diesen Einsatzfall

  1. 01

    Preis pro Person, schriftlich bestätigte Mindestnutzerzahl und kurze Laufzeit

  2. 02

    Personalakte mit Rollenrechten für Gehalts- und Gesundheitsdaten

  3. 03

    Urlaub, Abwesenheiten und Arbeitszeiterfassung in einem System

  4. 04

    Monatlicher Export an die Lohnkanzlei ohne Nacherfassung

Deutscher Kontext

Arbeitgeber müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen nach dem Nachweisgesetz spätestens am ersten Arbeitstag teilweise und binnen eines Monats vollständig nachweisen; elektronisch geht das in Textform mit Empfangsnachweis, außer in Branchen nach § 2a SchwarzArbG. Ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden, der bei technischer Überwachung mitbestimmt.

Nicht überspringen

Eine Demo mit Idealdaten beweist nicht, dass das System diesen Ablauf einschließlich Korrektur, Ausfall und Kündigung beherrscht.

Kandidaten mit demselben Ablauf prüfen

Nutzen Sie für jeden Kandidaten dieselben Daten, Rollen und Ausnahmen. Dokumentieren Sie Korrekturaufwand, Export und offene Fragen, bevor Sie Anbieteranalysen in eine eigene Auswahl übernehmen.

Alle Anbieteranalysen ansehen →

Belegumfang
  • § 2 NachwG – Nachweispflicht, Schrift- und Textform: Fristen für den Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen (erster Arbeitstag, siebter Kalendertag, ein Monat) und die elektronische Übermittlung in Textform mit Empfangsnachweis, ausgenommen Branchen nach § 2a SchwarzArbG.
  • § 1 BetrVG – Errichtung von Betriebsräten: Betriebsräte werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
  • § 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses: Abs. 1 Satz 1 (Verarbeitung, soweit für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder für Rechte der Interessenvertretung erforderlich; nach BAG 1 ABR 14/22 und 8 AZR 209/21 keine Vorschrift nach Art. 88 DSGVO); Abs. 2 (Freiwilligkeit der Einwilligung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit, grundsätzlich schriftlich oder elektronisch, Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht in Textform); Abs. 3 Satz 1 und 3 (besondere Kategorien, soweit zur Ausübung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten aus Arbeitsrecht und sozialer Sicherheit erforderlich, mit Maßnahmen nach § 22 Abs. 2, etwa Protokollierung und Zugangsbeschränkung); Abs. 4 (Kollektivvereinbarungen unter Beachtung von Art. 88 Abs. 2 DSGVO); Abs. 8 Satz 2 (Bewerberinnen und Bewerber gelten als Beschäftigte). Wortlaut durch die BDSG-Änderungen 2026 nicht berührt.
  • BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung): Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen; eine Ausnahme nach Betriebsgröße nennt der Beschluss nicht.
  • Offizielle Produktinformation Factorial: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Factorial.
  • Preisseite Factorial: Öffentliche Preise und Pakete von Factorial, Stand der Prüfung.
  • Offizielle Produktinformation HRworks: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von HRworks.
  • Offizielle Produktinformation Personio: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Personio.

Vertiefende Auswahlhilfe

Was verändert die Entscheidung in der Praxis?

Diese Vertiefung ergänzt die geprüften Angaben. Veränderliche Bedingungen bleiben mit Quelle und Prüfdatum verbunden.

Unsere Wahl für kleine Unternehmen

Für ein Unternehmen mit fünf bis fünfzig Beschäftigten würden wir mit Factorial beginnen. Laut Preisseite kostet es ab 8 € pro User und Monat, ohne genannte Mindestnutzerzahl (Stand 27. Oktober 2026). Für ein Team von fünfzehn Personen wären das rechnerisch ab 120 € im Monat, aber nur unter Vorbehalt: Eine Mindestabnahme schließt die Preisseite nicht aus, und der genaue Paketumfang steht erst im Angebot. Lassen Sie sich Nutzerzahl, Module und Gesamtpreis schriftlich bestätigen.

Ab etwa zwanzig Beschäftigten, wenn die Lohnabrechnung bei einer DATEV-Kanzlei liegt und Reisekosten dazukommen, wechselt unsere Empfehlung zu HRworks. Darunter zahlt man dort für mindestens zwanzig Nutzer.

Ab wann sich HR-Software lohnt

Mit drei oder vier Beschäftigten lohnt sich HR-Software selten. Eine geordnete digitale Ablage, ein gemeinsamer Urlaubskalender und die Zeiterfassung reichen, solange eine Person den Überblick hat. Die Schwelle liegt dort, wo drei Dinge zusammenkommen: mehrere Führungskräfte genehmigen Urlaub, Arbeitszeiten müssen systematisch erfasst und an die Lohnkanzlei gegeben werden, und neue Mitarbeitende kommen mehrmals im Jahr dazu. Nach unserer Einschätzung ist das in den meisten Betrieben zwischen zehn und fünfzehn Beschäftigten der Fall; ein Betrieb mit vielen Teilzeitkräften oder Schichten erreicht die Schwelle früher, weil mehr Zeiten und Abwesenheiten zu verwalten sind.

Die vier Funktionen, die zählen

FunktionWarum sie Pflicht oder Kern ist
Personalakte mit RollenrechtenGehalts- und Gesundheitsdaten nur für berechtigte Rollen, Grundlage § 26 BDSG
Urlaub und AbwesenheitenFreigabe durch Führungskraft, Resturlaub ohne Excel
ArbeitszeiterfassungErfassungspflicht laut BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) ohne Ausnahme für kleine Betriebe; ein Gesetz zur Form der Erfassung ist noch nicht verabschiedet
Export an die LohnkanzleiStunden, Abwesenheiten und Stammdaten ohne Nacherfassung

Bewerbermanagement, Leistungsbeurteilungen und Talentprogramme sind für ein Team dieser Größe meist überflüssig. Wer sie trotzdem braucht, weil er stark wächst, schaut sich zusätzlich Personio an; die Gründe stehen in unserer Rangliste für HR-Software.

Pflichten, die die Software unterstützen sollte

Das Nachweisgesetz verlangt, dass Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich oder, nach § 2 NachwG, in Textform mit Empfangsnachweis übergeben: Name, Entgelt und Arbeitszeit spätestens am ersten Arbeitstag, der Rest gestaffelt bis zu einem Monat. Eine HR-Software, die das Dokument erzeugt und den Empfang protokolliert, nimmt kleinen Betrieben einen häufigen Fehler ab. Ausnahme: In Branchen nach § 2a SchwarzArbG, etwa Bau und Gastronomie, bleibt die Schriftform Pflicht.

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, kann nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat gewählt werden. Gibt es einen, muss er der Einführung einer Software zustimmen, die Leistung oder Verhalten überwachen kann. Planen Sie das vor dem Vertrag ein, nicht danach.

Gehalts- und Krankheitsdaten sind die sensibelsten Daten eines kleinen Betriebs. Nach § 26 BDSG und der Datenschutz-Grundverordnung dürfen nur die Personen darauf zugreifen, die sie für ihre Aufgabe brauchen. Prüfen Sie deshalb in der Demo, ob die Führungskraft eines Teams Urlaubsanträge sieht, aber keine Gehälter.

So starten Sie ohne Fehlkauf

Nutzen Sie die Option „Kostenlos starten“, die Factorial auf seiner Website anbietet; Dauer und Bedingungen nennt die Preisseite nicht. Spielen Sie dann einen echten Monat durch: einen Neueintritt mit Nachweis, einen Urlaubsantrag, eine Krankmeldung und den Export an die Lohnkanzlei. Fordern Sie vor der ersten Datenübernahme ein Angebot mit Laufzeit, Kündigungsfrist und Netto- oder Bruttopreis an, denn die Preisseite nennt diese Angaben nicht. Wenn der Export an die Kanzlei nur mit Nacharbeit funktioniert, ist das der Moment, HRworks zu prüfen.

Prüfbar

Quellen dieser Analyse

8 Quellen
  1. official§ 2 NachwG – Nachweispflicht, Schrift- und TextformBundesministerium der Justiz • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Fristen für den Nachweis wesentlicher Arbeitsbedingungen (erster Arbeitstag, siebter Kalendertag, ein Monat) und die elektronische Übermittlung in Textform mit Empfangsnachweis, ausgenommen Branchen nach § 2a SchwarzArbG.
    Quelle öffnen ↗
  2. official§ 1 BetrVG – Errichtung von BetriebsrätenBundesministerium der Justiz • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Betriebsräte werden in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt.
    Quelle öffnen ↗
  3. official§ 26 BDSG – Datenverarbeitung für Zwecke des BeschäftigungsverhältnissesBundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) • geprüft am 11. Oktober 2026 • belegt: Abs. 1 Satz 1 (Verarbeitung, soweit für Begründung, Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder für Rechte der Interessenvertretung erforderlich; nach BAG 1 ABR 14/22 und 8 AZR 209/21 keine Vorschrift nach Art. 88 DSGVO); Abs. 2 (Freiwilligkeit der Einwilligung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit, grundsätzlich schriftlich oder elektronisch, Aufklärung über Zweck und Widerrufsrecht in Textform); Abs. 3 Satz 1 und 3 (besondere Kategorien, soweit zur Ausübung von Rechten oder Erfüllung von Pflichten aus Arbeitsrecht und sozialer Sicherheit erforderlich, mit Maßnahmen nach § 22 Abs. 2, etwa Protokollierung und Zugangsbeschränkung); Abs. 4 (Kollektivvereinbarungen unter Beachtung von Art. 88 Abs. 2 DSGVO); Abs. 8 Satz 2 (Bewerberinnen und Bewerber gelten als Beschäftigte). Wortlaut durch die BDSG-Änderungen 2026 nicht berührt.
    Quelle öffnen ↗
  4. officialBAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21 (Arbeitszeiterfassung)Bundesarbeitsgericht • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Arbeitgeber sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit zu erfassen; eine Ausnahme nach Betriebsgröße nennt der Beschluss nicht.
    Quelle öffnen ↗
  5. vendorOffizielle Produktinformation FactorialFactorial • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Factorial.
    Quelle öffnen ↗
  6. vendorPreisseite FactorialFactorial • geprüft am 27. Oktober 2026 • belegt: Öffentliche Preise und Pakete von Factorial, Stand der Prüfung.
    Quelle öffnen ↗
  7. vendorOffizielle Produktinformation HRworksHRworks • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von HRworks.
    Quelle öffnen ↗
  8. vendorOffizielle Produktinformation PersonioPersonio • geprüft am 12. August 2026 • belegt: Produktumfang, Zielgruppe und Anbieterangaben von Personio.
    Quelle öffnen ↗